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Wie der Titel bereits verrät, wurde der Wechsel in die PKV eines Angestellten zum Jahresanfang vereinfacht. So wurde die Einkommensgrenze für Angestellte, welche in die PKV wechseln möchten, von 49.950 EUR Bruttojahreslohn auf 49.500 EUR Bruttojahreslohn gesenkt.

Berechnung der Einkommensgrenze

In die Berechnung des Bruttojahreslohns kommen neben den üblichen zwölf Monatsgehältern auch das Weihnachtsgeld, das Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen hinzu.
Ab dem 01.01.2011 muss man also monatlich Brutto 4125 EUR (ohne Zusatzgehälter) oder mehr verdienen und kann somit in die Private Krankenversicherung wechseln. Bei diesem Monatsbruttogehalt ist es sowieso empfehlenswert, sich privat kranken zu versichern, da man hier sehr viel Geld einsparen kann, obwohl die Leistungen nicht abnehmen.

Dieses Thema habe ich aber bereits in anderen Artikeln ausführlich beschrieben, deswegen möchte ich hier nicht näher darauf eingehen. Allgemeine Vorteile der PKV gegenüber der GKV kann man mit diesem Link in einem älteren Artikel von mir nachlesen.

12 Monate reichen aus

Neben der Absenkung des Bruttojahreslohns gibt es noch eine weitere Vereinfachung im neuen Jahr. Vor dem 01.01.2011 musste man auch drei Jahre lang über die Einkommensgrenze verdienen, jetzt sind es lediglich nur noch 12 Monate.
Das bedeutet also, dass Sie jetzt das gesamte Jahr 2011 monatlich über 4125 EUR Brutto verdienen können und dann zum 01.01.2012 in die Private Krankenversicherung wechseln können.

Zusammenfassung:

Verdient man 12 Monate lang als Arbeitnehmer mindestens 4125 EUR Brutto, kann man ohne Probleme in die PKV wechseln. Bekommt man zusätzlich noch Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, können diese Einnahmen in den Verdienst mit angerechnet werden.

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