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Mit diesem Beitrag möchte ich Ihnen fünf Möglichkeiten vorstellen, womit man seine PKV Prämie im Preis reduzieren kann, ohne große Leistungsveränderungen hinnehmen zu müssen. Viele haben es mit Sicherheit schon mitbekommen: Die Versicherungsprämien der Privaten Krankenversicherungen werden momentan regelrecht erhöht. Aber anstatt sich darüber zu ärgern sollte man diese Sache strategisch angehen und versuchen, ohne grobe Verluste der Erhöhung entgegenzuwirken.

Ich kann Ihnen jetzt schon versichern, dass es immer Möglichkeiten gibt, eine private Krankenversicherung auch im Alter bezahlen zu können. Dazu komme ich aber am Ende des Beitrages noch einmal zurück.

Welche Ursachen haben die Beitragserhöhungen der PKV?

Die Ausgaben der Krankenversicherungen waren im Jahr 2010 so hoch wie noch nie. Jeder Einwohner hat durchschnittlich Ausgaben in Höhe von 3210€ verursacht. Besonders drastisch entwickelte sich der Kostenzuwachs bei den Privaten Krankenversicherungen: Diese stiegen nämlich um ein Drittel mehr als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen.

Außerdem machen auch folgende Gründe die PKV, sowie die GKV zu schaffen:

1. längere Lebensdauer der Versicherungsnehmer
2. stetig steigende Ausgaben für Arzneimittel
3. anhaltender medizinischer Fortschritt
4. weitere Einsparungen von Vater Staat

Vater Staat subventioniert die GKV im Jahr 2011 mit 15 Milliarden €. Die PKV erhalten hingegen keine staatliche Finanzspritze. Aus diesem und den anderen Gründen sind die PKV verpflichtet Beitragserhöhungen von bis zu 10% und auch mehr einzuplanen.

Zwar haben die Privatversicherten das Recht den Vertrag mit der Krankenversicherung außerordentlich zu kündigen, jedoch verlieren Altgediente Privatpatienten ihre gesamten Kapitalrücklagen für die Beitragsreduzierung im Alter.

Was kann ich jetzt dagegen tun?

Soweit waren das jetzt die negativen Informationen. Aber Hopfen und Malz sind noch nicht verloren. Nachfolgend möchte ich Ihnen einige Tipps und Tricks mit auf dem Weg geben, womit Sie legal gegen die Beitragserhöhungen reagieren können.

Möglichkeit 1: Tarifwechsel innerhalb der eigenen PKV

Um Neukunden an Land zu ziehen, konstruieren die Versicherer neue und attraktive Tarife. Diese Tarife sind gegenüber anderen Tarifen in der gleichen Versicherung günstiger, wobei sich die Leistungen nicht dramatisch unterscheiden.

Prinzipiell haben die Gesellschaften kein Recht, Ihnen den Wechsel in einen sog. neuen und günstigeren Tarif zu untersagen. Zudem spricht, dass wenn Sie innerhalb Ihrer Versicherung wechseln, Ihre gesamten Alterungsrückstellungen erhalten bleiben.
Der Haken hierbei ist allerdings, dass bei solchen Aktionen eine Menge Geld für den Versicherer verloren geht. Deswegen wird einem der interne Tarifwechsel keinesfalls leicht gemacht.

Hier ist in jedem Fall eine kompetente und vor allem unabhängige Beratung notwendig. Hilfe finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale oder man sucht direkt bei Versicherungsberatern nach Informationen. Weigert sich ein Versicherer vehement gegen einen Paralleltarifwechsel, so können Sie sich als Versicherter binnen einen Jahr an den Ombudsmann der PKV wenden.

Der Ombudsmann fungiert als außergerichtliche Schlichtungsstelle und nimmt neutral und vor allem unabhängig Stellung zum genannten Problem. Das Verfahren ist für Sie natürlich kostenlos. Sollte zudem keine Einigung getroffen werden können, kann man sich immer noch an ein Gericht wenden.

Möglichkeit 2: Eigenleistungen und Selbstbehalt erhöhen

Sparen durch Zahlen! Wer Medikamente aus eigener Tasche zahlt, spart insgesamt an Kosten.

Hierfür möchte ich ein kleines Beispiel aufzeigen:

Marek B. zahlt jährlich 3600€ an seine PKV. Wenn er aber einen jährlichen Selbstbehalt von 250€ wählen würde, sinken seine jährliche PKV Beiträge auf 3000€. Mal angenommen Marek entscheidet sich für den Selbstbehalt von 250€. Geht er jetzt also das ganze Jahr nicht zum Arzt, so hat er insgesamt 600€ gespart. Wird er allerdings krank und benötigt deshalb eine ärztliche Behandlung, zahlt er die 250€ selbst, hat aber immerhin noch 350€ mehr in seiner Tasche. Eine genaue Beratung und Berechnung ist hier vor einer Entscheidung Pflicht.

Welche Haken gibt es hier?

Bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber zwar zu 50% an den PKV Beiträgen, jedoch muss der Arbeitnehmer den Selbstbehalt aus eigener Tasche zahlen. Hier profitiert also der Arbeitgeber an den Einsparungen mit und hat bei einem eintreffenden Selbstbehalt kein finanzielles Risiko. Selbstständige hingegen tragen die Versicherungsprämien zu 100% selbst, können aber dafür von den Eigenleistungen profitieren.

Generell ist zu sagen, dass man sich nicht zu weit aus dem Fenster dehnen sollte. Ist man bei einer ernsthaften Erkrankung gezwungen, jahrelang hohe Eigenleistungen zu zahlen und zugleich beruflich nicht mehr 100% aktiv sein kann, kann sich das Blatt schnell wenden und man rutscht schnell in eine Katastrophensituation hinein.

Als Faustregel gilt deswegen: Niemals mehr als 700€ Eigenleistung in den Versicherungsschutz einbringen.

Als abschließender Tipp möchte ich noch folgendes hinzufügen: Eine Steigung der Eigenleistung stellt in den meisten Fällen kein Problem dar. Eine Absenkung  der Eigenleistung ist hingegen oft mit einer Gesundheitsprüfung verknüpft. Hier besteht dann wieder die Gefahr kostenintensive Risikozuschläge aufgesetzt zu bekommen.

Möglichkeit 3: Unnötige Leistungen abschaffen

Hier muss in jedem Fall auf den Umfang geachtet werden. Eine erneute Rückkehr in den „alten Leistungsstatus“ ist oft mit Mehrkosten verbunden. Denn auch hier gilt: Jede Leistungsverbesserung ist automatisch mit einer Gesundheitsprüfung verbunden. Und diese sind mit dem Alter immer schwieriger zu bestehen. Die Folge dessen sind wieder hohe Risikoaufschläge.

Nicht zu empfehlen sind Wechsel in Tarifen, welche ganze Leistungsbereiche ausgrenzen. Im Ernstfall muss die gesamte ärztliche Behandlung selbst bezahlt werden und eine Wiederaufnahme des Leistungsbereichs erscheint ausgeschlossen.

Luxuriöse Extraleistungen sind überflüssig

Wer z.B. eine Kernsanierung seines Gebisses bereits hinter sich hat, kann sich die Kosten für Zahnersatz sparen. Weiterhin kann man auch bei den Zuschüssen für Brillen und Sehhilfen Einsparungen z.B. bei der Kostenübernahme von Designergestellen einfahren. Ein Designergestell für die Brille ist keineswegs überlebensnotwendig.

Empfehlenswert ist auch eine Einsparung im stationären Bereich. Wer auf sein Einbettzimmer verzichten kann und stattdessen einen Bettnachbarn akzeptiert, kann ohne echte Leitungseinbußen sogar bis zu 30€ im Monat zusätzlich einsparen.

Keinen Eingriff in die medizinische Leistung, jedoch einen großen Eingriff in den Kosten erlangt man auch durch einen Verzicht auf Primärarzttarife. So kann man nicht mit jedem Leiden gleich einen Experten aufsuchen, aber der Hausarzt erledigt mit Sicherheit auch gute Arbeit. Außerdem handelt es sich hierbei auch nur um eine Voruntersuchung.

Möglichkeit 4: In eine andere PKV wechseln

Auch wenn man am liebsten zur Konkurrenz wechseln würde: Altgediente Privatpatienten verlieren beim Wechsel der Versicherung Alterungsrückstellungen und sie müssen zusätzlich mit Risikozuschlägen rechnen.  Ein Wechsel in eine andere Versicherung lohnt sich daher nur bei erheblichen Leistungsunterschieden.

Neukunden sind hier klar im Vorteil. Privatpatienten, welche Ihren Versicherungsvertrag ab dem 01.01.2009 unterzeichnet haben, haben die Möglichkeit, bei einem Wechsel einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen zum neuen Vertragspartner mitzunehmen. Möglich macht dies der sog. Basistarif, der im Wesentlichen die Leistungen der GKV abdeckt. Dieser Tarif ist bei allen PKV gleich, deswegen ist eine Mitnahme der Kapitalrücklagen auch möglich.

Der Trick funktioniert wie folgt:


Der Kunde wechselt in den Basistarif des aktuellen Versicherers. Von dort wechselt er dann in den Basistarif des Wunschversicherers. Bei dem neuen Versicherer wird anschließen ein Upgrade in einen höherwertigen Tarif beantragt. Zwar gibt es – wie sollte es auch anders sein – eine Gesundheitsprüfung, welche aber für junge und fitte Patienten kein Hindernis darstellen dürfte. So kann man zumindest einen Teil seiner Kapitalrücklagen zur Beitragsreduzierung im Alter mitnehmen.

Natürlich gibt es auch hier wieder einen Haken:

Wenn man jahrelang in einem hochwertigen Tarif versichert war, hat man auch eine Menge Kapitalrücklagen angespart. Beim Wechsel geht nicht desto trotz der Großteil der Rücklagen verloren. Für viele Versicherte ist dieses Verfahren daher bestimmt insgesamt ein Verlustgeschäft.

Möglichkeit 5: Wechsel in den Basis- oder Standardtarif

Der Basistarif

Wenn alles nichts bringt, ist ein Wechsel in den Basistarif immer möglich. Der Basistarif bietet im Wesentlichen dieselben Leistungen wie die gesetzlichen Krankenversicherungen. Hinzu kommt, dass der Beitrag für den Basistarif  maximal so hoch sein darf wie der Höchstbetrag zu GKV, derzeit also 570€ monatlich.

Langjährige Versicherte sind im Vorteil


Auch im Basistarif kommen einem gesparte Alterungsrückstellungen zu Gute: Diese Polster senken dann im Alter nochmals den Beitrag. Wenn man die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr tragen kann und dies auch nachweisen kann, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Halbierung der Versicherungsbeiträge zu stellen. Selbst wenn man nicht in der Lage ist die halbierten Beiträge zu tragen, kann man beim Grundsicherungsträger einen Zuschuss von bis zu 125€ beantragen.

Der Standardtarif

In den Standardtarif können Altkunden eintreten, welche ihre PKV bereits vor 2009 unterzeichnet haben. Wechseln darf jeder, wer 65 Jahre oder älter ist und zusätzlich mindestens 10 Jahre privat versichert war oder min. 55 Jahre alt ist und einen Jahresbruttoeinkommen von unterhalb 49.950€ erwirtschaftet. Der Standardtarif ist vom Leistungsumfang dem Basistarif und somit der GKV gleich zusetzten. Außerdem besteht auch im Standardtarif die Möglichkeit durch Altersrückstellungen die Beitragskosten zu senken.

Empfehlung zum Standardtarif: Am besten eignet sich der Standardtarif für verheiratete Menschen, da Ehepaare max. 150% des Kassenhöchstbeitrags zahlen müssen.
Dafür sind hier keine Zusatzversicherungen möglich, wohingegen beim Basistarif Zusatzversicherungen nach belieben abgeschlossen werden können.

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